BIKEPARK BEDINGUNGEN

Benutzungsbedingungen Bikepark

Es gelten die Benutzungsbedingungen des Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis. Diese sind in der jeweils gültigen Fassung unter Bikepark Regeln & Sicherheit abrufbar sowie an der Kassa und im Startbereich der einzelnen Strecken des Bikepark ausgehängt.

Die Benutzung des Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Benutzungsbedingungen.

Kinder & Jugendliche im Bikepark

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benutzen.
  • Jugendliche von 10 bis 16 Jahren dürfen den Bikepark Serfaus-Fiss-Ladis gegen Vorlage einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ohne erwachsene Begleitung benutzen. Ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung wird der Zutritt zum Bikepark verweigert. 

Formular Einverständniserklärung  

Risikoaufklärung

  • Das Befahren der Trails und der Bikepark Areas erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Bei Unfällen oder Sachbeschädigungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir empfehlen eine Unfallversicherung inkl. Hubschrauber-Bergrettung und eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abzuschließen.
  • Den Anweisungen des Bikepark- und Seilbahn-Personals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei gesperrten Trails (Hinweisschild im Startbereich oder vor einem Trail-Abschnitt) gilt ein absolutes Fahrverbot. Teile der Trails befinden sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr - hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). 

Bei Missachtung der Regeln kann die Liftkarte entzogen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Tickets

  • Tickets sind nicht übertragbar. 
  • Verlorengegangene Ticket werden nicht ersetzt. 
  • Die Zugangskontrolle erfolgt durch das Seilbahn-Personal und kontaktlose Lesegeräte.
  • Jede missbräuchliche Verwendung der Tickets hat einen sofortigen Entzug und Einbehaltung der Tickets zur Folge.
  • Den Anweisungen unseres Bikepark- und Seilbahn-Personals ist nachzukommen.
  • Laut Eisenbahnerhaftpflichtgesetz, darunter fallen die Seilbahnen Serfaus-Fiss-Ladis, erhalten nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz.
  • Bei unvorhergesehenen Wettersituationen, wie Wind und Gewitter oder technische Probleme an den Seilbahnen, die aus Sicherheitsgründen zur Einstellung des Fahrtbetriebs führen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tickets.
  • Aufgrund von Schäden oder Wartungsarbeiten kann es zu vorübergehenden Trailsperrungen kommen. Durch ein eingeschränktes Trailangebot besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Vergünstigung der Tickets.
  • Welche Trails gesperrt sind, erfahrt ihr unter Trail Status.
  • Gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann eine Erstattung des Tickets erfolgen. Die Erstattung wird anteilig der genutzten Tage ab Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung gewährt.
  • Die einzelnen Leistungen, zu denen berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.